Blink Richtlinie zum kostenlosen Ersatz bei Diebstahl

Die einjährige beschränkte Garantie von Blink deckt normalerweise weder Diebstahl noch Vandalismus. Blink bietet jedoch einen kostenlosen Ersatz an, falls Ihr Blink-Gerät gestohlen werden sollte.

Um Ihren Ersatz so schnell wie möglich zu erhalten, befolgen Sie bitte die folgenden Schritte:

  1. Zeigen Sie den Diebstahl sofort bei der Polizei an.
    Bevor Sie etwas anderes tun, sollten Sie den Diebstahl bei der Polizei anzeigen. Befolgen Sie deren Anweisungen, um den Tatort zu schützen, bis ein Beamter eintrifft, um Ihren Bericht aufzunehmen. Wenn Sie Ihren Polizeibericht schreiben, sollten Sie unbedingt die Fallnummer und den Namen des Beamten notieren.

  2. Besorgen Sie sich so schnell wie möglich eine Kopie des Polizeiberichts.
    Eine Kopie des Polizeiberichts gilt als Beweis für den Diebstahl. Ohne eine Kopie des Polizeiberichts* kann kein Ersatz geleistet werden. Um einen Ersatz zu erhalten, müssen Sie innerhalb von 15 Werktagen nach dem gemeldeten Diebstahl eine Kopie des Polizeiberichts vorlegen.

  3. Erstellen Sie innerhalb von 15 Tagen nach dem Diebstahl einen Fall für den technischen Support von Blink.
    Senden Sie innerhalb von 15 Werktagen nach dem Diebstahl eine Blink Support-Anfrage ab und fügen Sie Ihrer Beschreibung der Ereignisse eine deutlich lesbare Kopie des Polizeiberichts bei.

*Wenn Sie wissen möchten, wie Sie eine Kopie des Polizeiberichts erhalten, rufen Sie den Beamten an, der Ihre Anzeige aufgenommen hat, und geben Sie das Aktenzeichen an. Vergewissern Sie sich, dass der Polizeibericht alle Angaben enthält, die Sie machen möchten, und bitten Sie bei Bedarf um eine Änderung des Berichts.


  • Blink wird Ihnen innerhalb von 15 Werktagen nach Überprüfung der von Ihnen zur Verfügung gestellten Kopie des Polizeiberichts ein kostenloses Ersatzgerät zur Verfügung stellen.
  • Der Ersatz Ihres gestohlenen Blink-Geräts ist ein Gefälligkeitsservice von Blink.
    Blink behält sich das Recht vor, diesen Service jederzeit zu verweigern, wenn ein Betrugsverdacht besteht oder ein anderer Grund vorliegt, über den Blink entscheidet. 
  • Sie müssen Blink innerhalb von 15 Tagen nach dem Tag des Diebstahls benachrichtigen, nicht nach der Anzeige bei der Polizei. Blink kann nach eigenem Ermessen beschließen, ein von Ihnen als gestohlen gemeldetes Gerät nach Ablauf der 15-Tage-Frist zu ersetzen.
  • Ersatzgeräte, die im Rahmen dieser Versicherung angeboten werden, werden auf einer „Gleiches für Gleiches“-Basis angeboten.
    Blink stellt ein Ersatzgerät desselben Typs und Modells wie das von Ihnen als gestohlen gemeldete Gerät zur Verfügung.
  • Jede von Blink getroffene Entscheidung bezüglich des Ersatzes gestohlener Geräte gilt als endgültig und verbindlich.




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